Die Zimmertaxe umfasst die Kosten für Ihr Zimmer und die Verpflegung. In der Pflegetaxe sind die Kosten für Pflege und Material der Grundpflege enthalten. Für Zusatzversicherungen gelten die mit den Krankenversicherungen und Behörden vereinbarten Ansätze.
Für die ärztlichen Behandlungen im Zusatzversicherungsbereich stellen Ihnen die Arzte (Operationsarzt, Assistent, Anästhesist, evtl. weitere) direkt Rechnung. Deshalb können wir vom Spital aus keine Auskunft zu Arzthonoraren geben und keine Stellung dazu nehmen. Das Spital rechnet nur die obligatorischen Krankenversicherungsanteile der Arzthonorare ab.
Ihre Extras (Zimmerservice, Telefon, Besuchermahlzeiten usw.) werden auf der Gesamtrechnung Ihres Spitalaufenthaltes separat ausgewiesen.
Ihre Behandlung wird nach den gültigen Krankenversicherungstarifen abgerechnet. Unsere Rechnung können Sie zusammen mit der ärztlichen Honorarrechnung Ihrer Krankenversicherung zur Rückvergütung einreichen.
Für jede Behandlung in der Tagesklinik müssen Sie mit einem Selbstbehalt rechnen, je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung.
Für alle organisatorischen Fragen und Fragen zur Kostengutsprache steht Ihnen die Patientenaufnahme gerne zur Verfügung (T 031 337 68 50).
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