Kostendeckung durch Kranken- oder Unfallversicherung?
Überprüfen Sie, welche Kosten durch die Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden, und lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten.
STATIONÄRE BEHANDLUNG
Zusatzversicherung privat und halbprivat
Den zusatzversicherten Patienten (privat und halbprivat) steht das umfassende Leistungsangebot der Privatkliniken und der Belegärzte zur Verfügung. Sie profitieren von der freien Arztwahl, wir bieten Ihnen die sofortige hoch stehende Spitalversorgung und die Behandlung durch einen Facharzt und Sie kommen in den Genuss des kompletten Hotellerie-Services. Ihre Krankenversicherung übernimmt die Kosten (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) Ihres Aufenthaltes. Informieren Sie sich über die Mehrleistungen bei Ihrem Arzt oder bei unseren Kliniken.
Zusatzversicherung allgemein ganze Schweiz
Den zusatzversicherten Patienten allgemein ganze Schweiz steht das Leistungsangebot der Privatkliniken und der Belegärzte zur Verfügung. Wir bieten Ihnen die Behandlung durch einen Facharzt. Ihre Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) Ihres Aufenthaltes in einem Mehrbettzimmer. Informieren Sie sich über Mehrleistungen bei Ihrem Arzt oder bei unseren Kliniken.
Grundversicherung
Mit Wohnort im Kanton Bern können Sie sich auch ohne Krankenpflege-Zusatzversicherung im Privatspital behandeln lassen1), vorausgesetzt Ihre Krankenkasse ist dem OKP-Vertrag VPSB/SAS angeschlossen. Welche Krankenkassen diesem Vertrag angehören, können Sie auf www.privatspital.ch nachlesen. Die Versicherung vergütet die Leistungen direkt den Hirslanden-Kliniken und stellt Ihnen dann Franchise und Selbstbehalt in Rechnung. Die Notfallversorgung ist in jedem Fall sichergestellt.
ALLGEMEINVERSICHERTE (Grundversicherung oder allgemein ganze Schweiz)
Bitte beachten Sie, dass wir als Akut-Notfallspital bei Wahleingriffen Termine nicht garantieren können. Bei hoher Bettenbelegung (Notfalleintritte) müssen wir Ihre Operation eventuell verschieben.
AMBULANTE BEHANDLUNG
Sämtliche ambulanten Untersuchungen und Behandlungen1) in den Hirslanden-Kliniken Bern werden von Ihrer Grundversicherung aufgrund gesamtschweizerisch gültigen Tarifwerten übernommen. Die Versicherung vergütet Ihnen die Leistungen abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Während 365 Tagen und 24 Stunden am Tag gewährleistet Ihnen das Notfallteam Hirslanden-Bern – unabhängig Ihres Versicherungsstatus - eine rasche und hochstehende medizinische Betreuung und Pflege. Die Versicherungen vergüten die Leistungen der Notfallversorgung abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Unsere Leistungen sind transparent. Hier können Sie die Zusammenstellung herunterladen.
1) Die von der obligatorischen Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht übernommenen Leistungen sind im Anhang 1 zur KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) aufgeführt und gelten für alle Spitäler und Praxen. Bei Unsicherheiten bezüglich Pflichtleistungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
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